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Lohnsteuerabzug im Konzern bei Aktien-Optionen
Lohnsteuerabzug im Konzern bei Aktien-Optionen (§ 25, § 47 EStG)
Verpflichtet sich die Muttergesellschaft gegenüber Arbeitnehmern der Tochtergesellschaft zur Gewährung von Aktienoptionen und sonstigen Vorteilen, handelt sie in Erfüllung dieser Verpflichtung nicht als bloße Leistungsmittlerin. Damit werden diese Vorteile nicht im Rahmen des Dienstverhältnisses von einem Dritten, der lediglich als Leistungsmittler fungiert, bezahlt. Denn die Vereinbarung über den Aktienbezug wurde nicht mit dem Dienstgeber, sondern direkt mit der Konzernmutter abgeschlossen (BFH , VI R11/03, in BB 2006, S 1667).