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Vorsteuerabzug
• Im Zusammenhang mit der Frage eines Vorsteuerabzuges für den Ankauf eine Feuerwehrfahrzeuges mag es zutreffen, dass die Gegenüberstellung der Gesamtdauer der Feuerwehreinsätze mit der Dauer der Arbeitseinsätze zu unternehmerischen Zwecken nicht aussagekräftig ist, um die Beurteilung zuzulassen, ob das Fahrzeug überwiegend Zwecken des Unternehmens gedient hat. Auf die landesgesetzliche Verpflichtung allein, in Besorgung der der (beschwerdeführenden) Gemeinde obliegenden Aufgaben der örtlichen Feuerpolizei sich der Feuerwehr als Hilfsorgan zu bedienen (§ 5 Abs. 1 des NÖ Feuerwehrgesetzes) und zur Besorgung der Aufgaben der örtlichen Feuerpolizei die erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Betriebsmittel nach Maßgabe des § 37 Abs. 2 zur Verfügung der Freiwilligen Feuerwehr zu halten (§ 24 Abs. 1 leg. cit.), durfte sich (dagegen) die belangte Behörde nicht beschränken. - (§ 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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