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AgB: Kinderbetreuung
• Die Regelung der Kinderbetreuung (ob beide Eltern berufstätig sind und für die Kinderbetreuung anderweitig sorgen oder ob ein Teil, statt erwerbstätig zu sein, die Hauptlast der Kinderbetreuung übernimmt) ist grundsätzlich Sache der privaten Lebensgestaltung. - (§ 34 EStG 1988), (Abweisung)
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