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Verfahren: Schätzung
• Machte der - nach der Stellungnahme der Prüferin kurz vor dem Übertritt in den Ruhestand stehende - Beschwerdeführer im Jahr 1993 eine Ehekrise durch, dann konnte dies seine persönliche Arbeitskapazität in diesem Jahr in einer Weise beeinträchtigen, die wirtschaftliche Auswirkungen auf seinen Kleinbetrieb erwarten ließ. Die Behörde hätte sich i. Z. m. einer vorgenommenen Schätzung damit auseinander setzen müssen. - (§ 184 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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