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SWK 10, 1. April 2006, Seite S 365

Praxisfragen zum Umgründungs(steuer)recht

Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort

Werner Wiesner und Walter Schwarzinger

Zur Mitunternehmeranteilseinbringung und Kapitalerhöhung

UmS 155/04/06: A ist der einzige Kommanditist der B-GmbH & Co KG, wobei die B-GmbH als Komplementärin und reine Arbeitsgesellschafterin ohne Substanzbeteiligung figuriert. A möchte seinen gesamten Mitunternehmeranteil in die ihm allein gehörende B-GmbH gemäß Art. III UmgrStG einbringen. Kann nach der Rechtslage des AbgÄG 2005 anlässlich dieser Einbringung gemäß § 19 Abs. 2 Z 5 UmgrStG auf die Gewährung neuer Anteile im Wege einer Kapitalerhöhung verzichtet werden?

Antwort: Ja. Die Ausnahmeregelung des § 19 Abs. 2 Z 5 UmgrStG wurde durch das AbgÄG 2005 eingeschränkt: Für (An-)Meldungen bis gab es drei Verzichtmöglichkeiten, 1. die Einbringung in die dem Einbringenden allein gehörende Kapitalgesellschaft, 2. die Einbringung einer Mitunternehmerschaft in eine Schwesterkapitalgesellschaft und 3. die Einbringung einer Kapitalgesellschaft in eine Schwesterkapitalgesellschaft. Für (An-)Meldungen ab ist die Möglichkeit 2 in Zusammenhang mit einbringenden Mitunternehmerschaften weggefallen, unverändert geblieben sind die Möglichkeiten 1 und 3. Nunmehr gilt, dass die Einbringung des gesamten Betriebes einer Personengesellschaft nur mehr gegen Gewährung neuer Anteile (§ 19 Abs. 1 UmgrStG) oder gegen Gewähru...

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