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SWK 2, 10. Jänner 2006, Seite R 6
Abgabenschulden: Vollstreckung
• Ungetilgte Abgabenschuldigkeiten sind nach dem im § 5 Abs. 2 AbgEO verankerten Amtswegigkeitsprinzip zu vollstrecken. - (§ 5 Abs. 2 AbgEO), (Abweisung)
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