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Steuerabzugspflichtige Einkünfte
• Aus der Zusammenschau der Bestimmungen des § 1 Abs. 3 Z 3 KStG 1988, § 21 Abs. 2 KStG 1988 und § 24 Abs. 2 KStG 1988 ergibt sich für von der unbeschränkten Steuerpflicht befreite Körperschaften in Bezug auf steuerabzugspflichtige Einkünfte eine Besteuerung in Form einer Abgeltung durch den Steuerabzug mit Endbesteuerungswirkung. Diese Endbesteuerung ist unabhängig von der im EStG 1988 auf der Grundlage des Endbesteuerungsgesetzes BGBl. Nr. 11/1993 mit Wirksamkeit ab dem Jahr 1993 geschaffenen Steuerabgeltung nach § 97 EStG 1988 i. d. F. BGBl. Nr. 12/1993 zu sehen. - (§ 5 Z 6 KStG 1988), (Abweisung)
(, 0131)