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Gebäude: Sonderabschreibung
• Neben einer eine AfA allenfalls rechtfertigenden technischen Abbruchreife kommt auch eine wirtschaftliche Abbruchreife in Betracht und eine solche Sonderabschreibung ist dann gerechtfertigt, wenn ein Gebäude "sei es technisch, sei es wirtschaftlich unbenützbar" geworden ist. - (§ 8 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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