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Das Kinderbetreuungsgeld im Lichte der aktuellen EuGH-Judikatur
Für Geburten nach dem steht beim Vorliegen der gesetzlichen Prämissen das Kinderbetreuungsgeld zu. Im Hinblick auf das sich stetig weiterentwickelnde Europa und die auch damit einhergehende internationale und europaweite Flexibilität und Mobilität der Staatsbürger der Mitgliedstaaten hat der EuGH in dem am ergangenen Urteil in der Rs. C-543/03, Dodl, Oberhollenzer gegen Tiroler Gebietskrankenkasse, entschieden, dass vor dem Hintergrund der EWG-VO Nr. 1408/71 sowie der hierzu ergangenen Durchführungsverordnung Nr. 574/72 vorrangig der Wohnsitzstaat der Staat ist, welcher Familienleistungen und somit auch das Kinderbetreuungsgeld zur Auszahlung zu bringen hat. In den Entscheidungsgründen des EuGH sowie im Schlussantrag des Generalanwaltes L. A. Geedhoed vom finden sich bemerkenswerte Aussagen zur Gewährung von familienspezifischen Leistungen in Fällen des Auseinanderfallens von Beschäftigungs- und Wohnsitzstaat. Diese werden in einer Urteilsbesprechung in der ASoK 2005, 389, von Dr. Martin Freudhofmeier analysiert und kommentiert.