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Nochmals: Vorsteuern bei gemischt genutzten Gebäuden?
Kritische Bemerkungen aus der Finanzverwaltung
Mit Gernot Aigner und Babette Prechtl haben nunmehr zwei unabhängige Wissenschaftler zum Problem "Seeling" zur Feder gegriffen (SWK-Heft 34/2005). Der Beitrag von Aigner/Prechtl verdient eine nähere Auseinandersetzung. Aigner/Prechtl wollen gezielt an einer Entscheidung des UFS, Außenstelle Linz, vom , Kritik üben. Die Entscheidung betrifft die Rechtslage vor 2004, im Folgenden soll daher auch nur auf die Rechtslage vor 2004 eingegangen werden.
1. Einleitende Bemerkung
Einleitend sei erwähnt: Aigner/Prechtl verschweigen, dass die Entscheidung des UFS, Außenstelle Linz, keine "Einzelentscheidung" bildet, sondern im Ergebnis der einheitlichen Entscheidungslinie des UFS entspricht. Verwiesen sei etwa auf die umfangreiche Entscheidung eines gesamten Senates der UFS-Außenstelle Graz vom , RV/0293-G/04, welche ebenfalls eindrucksvoll nachweist, dass der Vorsteuerausschluss bei gemischt genutzten Gebäuden vom Beibehaltungsrecht nach Art. 17 Abs. 6 der 6. MwSt-RL gedeckt ist.
2. Die Kritikpunkte im Einzelnen
2.1. Denkverbot
Aigner/Prechtl sprechen zunächst kritisch an, dass sich der UFS herausnehme, von einem Höchstgericht (hier: EuGH) geäußerte Sätze zu hinterfragen. Möglicherweise hängen Aign...