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USt auf privates Glücksspiel
Prolongierung der Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Umsatzbesteuerung privater Glücksspielbetreiber?
1. Rechtslage
• Der , Linneweber, die Umsatzbesteuerung von Nicht-Spielbankenbetreibern als gemeinschaftsrechtswidrig angesehen, wenn und weil die öffentlichen Spielbanken zugleich einer Umsatzsteuerbefreiung unterlagen.
• Nach Art. 13 B Buchstabe f der 6. MwSt-RL sind Wetten, Lotterien und sonstige Glückspiele mit Geldeinsatz unter den Bedingungen und Beschränkungen, die von jedem Mitgliedstaat festgesetzt werden, von der Umsatzsteuer zu befreien.
• Nach der Rsp. des EuGH ist aufgrund des Wortlautes der Richtlinienbestimmung davon auszugehen, dass
- Glücksspiele mit Geldeinsatz grundsätzlich von der Befreiungsvorschrift erfasst werden,
- es dem einzelnen Mitgliedstaat freisteht, an die Befreiung Bedingungen und Beschränkungen zu knüpfen,
- die für die Gewährung der Befreiung gewählte Differenzierung jedoch nicht unsachlich sein darf und den Grundsatz der Neutralität der Umsatzsteuer wahren muß.
• Hinzuweisen ist noch darauf, dass die Befreiungsbestimmungen des Art. 13 der 6. MwSt-RL eng auszulegen sind; folglich ist die Befugnis der Mitgliedstaaten zur Erlassung von Ausnahmen von der Befreiung unzweifelhaft noch restriktiver anzuwenden.