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Der zweite LStR-Wartungserlass 2005
GZ /0657-VI/7/2005
Im Rahmen der "2. laufenden Wartung 2005" wurden die gesetzlichen Änderungen des Wachstums- und Beschäftigungsgesetzes 2005, sonstige gesetzliche Maßnahmen und Verordnungen im Jahr 2005 und die wesentlichen Aussagen des Lohnsteuerprotokolls 2005 in die LStR 2002 eingearbeitet. Die Änderungen sind durch Fettdruck hervorgehoben. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesem Erlass nicht abgeleitet werden.
Der Volltext dieses Wartungserlasses ist auf der Homepage des BMF unter: http://www.bmf.gv.at/Steuer/Lohnsteuer/Erlsse/_start.htm aufzufinden. Im Folgenden werden die für die Lohnverrechnung unmittelbaren Inhalte aus diesem Erlass komprimiert dargestellt:
1. In der Rz. 84 wird klargestellt, dass Zukunftsvorsorgemaßnahmen als laufender Bezug zu werten sind und das Jahressechstel nicht vermindern:
Vom Arbeitnehmer kann der den Freibetrag von 300 Euro übersteigende (steuerpflichtige) Betrag bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Eine kumulative Anwendung des § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a und § 18 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 innerhalb des Freibetrages von 300 Euro ist nicht zulässig ().