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Schutzimpfungen und betriebliche Gesundheitsvorsorge - ein lohnsteuerlicher Bumerang?
Handlungsbedarf des Gesetzgebers
In den letzten Monaten wurde viel über die (Vogel-)Grippe und die damit verbundenen Risiken für die Bevölkerung diskutiert. Die Angst vor der Seuche ging soweit, dass die Regierung sich veranlasst sah, nationale Notfallspläne zu veröffentlichen. Sogar beim Grippeimpfstoff, der vermeintlich ausreichenden Schutz vor der drohenden Pandemie bietet, kam es zu Lieferengpässen. Aber Arbeitgeber, die Impfungen an Arbeitnehmern durchführen lassen und keinen Kostenersatz verlangen, könnten ein lohnsteuerliches Problem bekommen.
1. Problem und Sachverhalt
Nicht nur aus rein sozialen Gesichtspunkten, sondern verständlicherweise auch aus Eigennutz der Unternehmen gibt es immer wieder Impfaktionen (Grippeschutzimpfung, FSME-Schutzimpfung, etc.). Solange nun das Serum vom Dienstnehmer bezahlt wird, kommt es zu keinen Problemen. Fragen werfen sich allerdings dann auf, wenn die Kosten der gesamten Schutzimpfung vom Dienstgeber getragen werden. Folgt man dem Gesetzeswortlaut, so kann die Kostenübernahme derartiger betrieblicher Gesundheitsvorsorge einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis darstellen.
2. Vorteile aus einem Dienstverhältnis
Zu Beginn ist der Begriff des Vorteiles aus einem Dienstverhältnis a...