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Liebhabereivermutung
• Einer Ertragsprognose sind, soll sie zur Widerlegung der Liebhabereivermutung taugen, nicht die jeweils für den Standpunkt des Abgabepflichtigen günstigsten, sondern die der wirtschaftlichen Realität am nächsten kommenden Sachverhaltsannahmen zu Grunde zu legen. - (§ 1 Abs. 2 Z 3 LVO 1993), (Abweisung)
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