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Eigenkapitalzuwachsverzinsung
• Die Eigenkapitalzuwachsverzinsung ist in Form einer fiktiven Betriebsausgabe konstruiert, die Geltendmachung der Steuerbegünstigung durch einen einzelnen Mitunternehmer hat zwangsläufig - als eine Art von Sonderbetriebsausgabe - Auswirkung u. a. auf die Höhe seiner anteiligen Einkünfte dergestalt, dass sich die Einkünfte um die fiktive Betriebsausgabe verringern. Wird nach dem oben Gesagten im Feststellungsverfahren bindend über die Höhe der (auch anteilig erzielten) Einkünfte abgesprochen, hat sich die Abgabenbehörde bereits in diesem Verfahren mit der geltend gemachten Steuerbegünstigung der Eigenkapitalzuwachsverzinsung auseinanderzusetzen. - (§ 188 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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