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Gewinnermittlungsart
• Liegen Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb vor, die nicht buchführungspflichtig sind, steht dem Steuerpflichtigen die Wahl der Gewinnermittlungsart offen. - (§ 4 Abs. 1 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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