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Klarstellung: Telekommunikationsleistungen an Drittlandsunternehmer
Umsatzsteuerprobleme in Frage und Antwort
In SWK-Heft 34/35/2006, Seite S 951, haben wir den Fall besprochen, in dem ein in der Schweiz ansässiger und zur Mehrwertsteuer erfasster Telekommunikationsdienstleister die Erstattung von Vorsteuern aufgrund Roamingleistungen österreichischer Telekommunikationsdienstleistungsunternehmen im Zusammenhang mit Leistungen an ihre in der Schweiz ansässigen Kunden bei Telefonaten in Österreich beantragt. Wir haben darin auf eine Entscheidung des -G/04, Bezug genommen, der zum Ergebnis kam, dass keine steuerpflichtigen Leistungen im Inland vorliegen und daher erstattungsfähige Vorsteuern vom Finanzamt Graz-Stadt zu erstatten sind. Was gilt es hierbei zu beachten?
Antwort: Erstattungsfähig sind allerdings nur die Vorsteuern für Leistungen, z. B. für die Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten für die technischen Anlagen, die Vor- und Aufbereitung der örtlichen technischen Einrichtungen sowie deren Wartung und Überwachung, die überwiegend keine Telekommunikationsdienstleistungen darstellen und deren Leistungsort gem. § 3a Abs. 12 UStG abgeleitet vom Sitz des Leistungsempfängers in Österreich ist.
Die für Telekommunikationsdienstleistungen von inländischen Netzbetreibern in Rechnung ges...