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Die steuerlichen und bilanziellen Folgen der Anwachsung nach § 142 UGB
Die Anwachsung als Rechtsvorgang mit "umgründungsähnlichem Charakter"
Bei § 142 UGB (vormals § 142 HGB) handelt es sich um die Regelung der so genannten "Anwachsung" bei Personengesellschaften. Konkret übernimmt der letzte verbleibende Gesellschafter das gesamte Gesellschaftsvermögen in Gesamtrechtsnachfolge. In seinem Wortlaut unterscheidet sich § 142 UGB wesentlich vom vormaligen § 142 HGB. Diese Neuformulierung und die steuerlichen Folgen der Anwachsung auf dem Gebiet der Ertragsbesteuerung und der Gebühren und Verkehrsteuern sowie die bilanzielle Darstellung sollen umfassend dargestellt werden.
1. Anwendungsgebiet der Regelung
Die Ansiedelung der Regelung im zweiten Buch des UBG determiniert, dass es sich um eine Bestimmung für die OG und die KG handelt, wenn der vorletzte Gesellschafter, aus welchem Grund auch immer, ausscheidet und die Gesellschaft nicht aufgelöst wird.
§ 142 HGB/UGB kann auch vertraglich vereinbart werden. Die Wirkungen wie Entstehen des Alleineigentums und Universalsukzession sind damit ebenso verbunden, wie wenn § 142 HGB/UGB beispielsweise aufgrund eines rechtskräftigen Urteils eintritt.
Aus der Tatsache, dass es sich bei der betroffenen Gesellschaft auch um eine KG handeln kann, ergibt sich, dass der letzte übernehmende Gesellschafter auch eine Kapit...