Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gerichtsgebühren
• Ändert sich der im Zeitpunkt des Entstehens des Gebührenanspruches maßgebende Streitwert auf Grund eines Gerichtsbeschlusses nach § 7 RATG, dann bildet in diesem Fall der geänderte S. R 14Streitwert die Bemessungsgrundlage der Gerichtsgebühr. - (§ 18 Abs. 2 GGG), (Abweisung)
(, 2003/16/0116)