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ASoK 3, März 2012, Seite 117

Grenzüberschreitender Personaleinsatz – Notwendigkeit klarer Vertragsregelungen

Alfred Shubshizky

-F/09.

Bei einer im Alleineigentum einer Schweizer Kapitalgesellschaft stehenden österreichischen Gesellschaft fungierte ein Schweizer Geschäftsführer, der an zwei bis drei Tagen in der Woche in Österreich tätig war und im Hinblick darauf hier auch einen Zweitwohnsitz begründete. Trotz der Tatsache, dass dieser Geschäftsführer nur mit dem Schweizer Unternehmen einen schriftlichen Anstellungsvertrag abgeschlossen hatte und den gesamten Bezug von diesem Unternehmen erhielt, sah der UFS das österreichische Unternehmen als Arbeitgeber i. S. d. DBA-Schweiz an. Er begründete dies damit, dass

  • die behauptete Arbeitskräfteüberlassung nicht durch dementsprechende klare schriftliche Vertragsgestaltungen (Adaption des bestehenden Anstellungsvertrages mit dem Schweizer Unternehmen, schriftliche und fremdübliche Überlassungsvereinbarung zwischen den beiden Unternehmen) nachgewiesen werden konnte,

  • der Lohnaufwand des Geschäftsführers funktional dem österreichischen Unternehmen zuzuordnen war und

  • der Geschäftsführer als Organ im Interesse des österreichischen Unternehmens, dem gegenüber er als solcher auch verantwortlich war, und unter Eingliederung in dessen Organismus tätig...

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