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Großmutterzuschüsse in Österreich gesellschaftsteuerpflichtig?
Aktuelles EuGH-Urteil zur GesSt sorgt für Verwirrung
Der EuGH hat im Urteil vom , Rs. C-494/03, Senior Engineering Investments BV, zur Kapitalansammlungsrichtlinie 69/335/EWG ausgesprochen, dass unter bestimmten Umständen Zuschüsse, die vom indirekten Gesellschafter geleistet werden, gesellschaftsteuerpflichtig sein können. Damit steht in Österreich eine seit Jahrzehnten gelebte Rechtsprechungs- und Finanzverwaltungspraxis zur Diskussion, nach welcher nur Zuschüsse des direkten Gesellschafters, nicht jedoch eines indirekten Gesellschafters Gesellschaftsteuer auslösen. Im Folgenden soll dargelegt werden, ob und ggf. wie sich dieses EuGH-Urteil auf die österreichische Rechtslage auswirken kann.Darüber hinaus stellt sich in Zeiten der unionsweiten Abschaffung der Gesellschaftsteuer die Frage nach der standortpolitischen Sinnhaftigkeit einer Verschärfung der gesellschaftsteuerlichen Rahmenbedingungen.
1. Der vom EuGH entschiedene Sachverhalt in Kurzform
Eine in Großbritannien ansässige Großmuttergesellschaft leistete unter Außerachtlassung der niederländischen Muttergesellschaft auf direktem Zahlungswege einen Großmutterzuschuss in die deutsche Enkelgesellschaft (jeweils 100-%-Beteiligung). Auf der Ebene der deutschen Enkelgesellschaft wur...