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SWK 6, 15. Februar 2006, Seite S 274

Errichtung und Zuwendungen einer Privatstiftung

Angefragter Sachverhalt

Im angefragten Sachverhalt beabsichtigt die Bank, für zwei bestimmte Mitarbeiter jeweils eine Privatstiftung mit Mindestkapital in Höhe von 70.000 Euro zu errichten, wobei der Mitarbeiter 1.000 Euro und die Bank 69.000 Euro zuwenden. Die Zuwendung der Bank in Höhe von 69.000 Euro wird offenkundig nicht als Betriebsausgabe geltend gemacht. Die Bank gewährt ihren Mitarbeiter bestimmte Boni und ab einer bestimmten Hierarchiestufe Gratifikationen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Diese Leistungen sollen nach Wunsch des betreffenden Mitarbeiters nicht als Boni oder Gratifikationen ausbezahlt werden, sondern als Nachstiftung = Zuwendung in die Privatstiftung. Da die Privatstiftungen als eigennützige und nicht betriebliche konzipiert sind, sollen die Zuwendungen mit 25 % KESt endbesteuert sein.

Angefragt wird, ob die Erstzuwendung der Bank an die Privatstiftung in Höhe von 69.000 Euro der Lohnsteuer unterliegt.

Würdigung

Bereits bei Zuwendung an die Privatstiftung liegt ein lohnsteuerpflichtiger Tatbestand mit allen ertragsteuerlichen Konsequenzen bei der Bank (Gehaltsaufwand) vor, weil eine Vorausverfügung über nicht selbständige Bezüge stattfindet. Zudem sind hie...

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