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SWK 6, 15. Februar 2006, Seite S 260

EuGH zur unechten Umsatzsteuerbefreiung für Vermietungen von Sportvereinen

Auswirkungen auf "kleine Vermietung"?

Bernhard Renner

Umsätze gemeinnütziger Sportvereine sind - abgesehen von Leistungen zur "Geldbeschaffung" - ohne Möglichkeit zum "Herausoptieren" aus der Befreiung unecht steuerbefreit. Die bisherige Rechtsansichtzählt hierzu auch Vermietungsumsätze, lässt aber hier die sonst mögliche Option zur Steuerpflicht nicht zu. Diese Ungleichbehandlung mit anderen Steuerpflichtigen war jüngst Gegenstand eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs, der aber den Ball an den VwGH, der ihm diese Frage zur Vorabentscheidungvorgelegt hatte, zurückspielte. Dennoch ergeben sich aus dem Urteil indirekt auch Lösungsansätze, und zwar auch zur - noch ungeklärten - umsatzsteuerlichen Liebhabereibeurteilung bei der "kleinen Vermietung".

1. Maßgebliche umsatzsteuerliche Bestimmungen

1.1. Gemeinschaftsrecht

Nach Art. 13 Teil A Absatz 1 Buchstabe m der 6. MwSt-RL befreien die Mitgliedstaaten bestimmte, in engem Zusammenhang mit Sport und Körperertüchtigung stehende, von Einrichtungen ohne Gewinnstreben an Sport oder Körperertüchtigung ausübende Personen erbrachte Dienstleistungen von der Mehrwertsteuer.

Nach Art. 13 Teil B Buchstabe b der 6. MwSt-RL sind die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken mit Ausnahme bestimmter U...

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