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Veranlagung von beschränkt Steuerpflichtigen ab dem Kalenderjahr 2005
In einer BMF-Info vom wird mitgeteilt, dass im Falle einer Veranlagung von beschränkt Steuerpflichtigen dem steuerpflichtigen Einkommen ein Betrag von 8.000 Euro hinzugerechnet wird. Dieser Hinzurechnungsbetrag ist ein Ausgleich für den ab 2005 in den allgemeinen Steuertarif integrierten allgemeinen Steuerabsetzbetrag, auf den beschränkt Steuerpflichtige keinen Anspruch hatten. Mehr dazu auf der BMF-Homepage unter https://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/Einkommensteuer/Informationen/Veranlagungvonbesch_5773/_start.htm