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Konzessionswert von Apotheken
Schätzung des nicht abschreibbaren Konzessionswertes mit 25 % des Kaufpreises
Die Problematik der Schätzung des Konzessionswertes von Apotheken hat in der Vergangenheit immer wieder zu Kontroversen zwischen Abgabenbehörde und Abgabepflichtigen geführt. Nunmehr trifft das BMF dazu erstmals entsprechende Aussagen in den Einkommensteuerrichtlinien.
Der Verwaltungsgerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung die Ansicht, dass Apothekenkonzessionen, die einen besonderen Schutz vor Konkurrenzierung bieten, ein nicht abnutzbares firmenwertähnliches Wirtschaftsgut darstellen.
Der Wert der Konzession ist im Schätzungswege zu ermitteln und unterliegt damit der einer jeden Schätzung immanenten Bandbreite.
Wurde in der Vergangenheit seitens der Finanzverwaltung meist die von Walter Ziegner entwickelte Pachtzinsmethode, die einen von der Umsatzgröße der Apotheke im Wesentlichen unabhängigen einheitlichen Konzessionswert ergab, herangezogen, so sehen die Einkommensteuerrichtlinien nunmehr eine vereinfachte Methode zur Schätzung des nicht abnutzbaren Konzessionswertes vor.
Nach Rz. 2292 EStR i. d. F. Wartungserlass 2005 bestehen keine Bedenken, den nicht abnutzbaren Konzessionswert von Apotheken mit 25 % des Kaufpreises der Apotheke anzusetzen, wobei ein auf Grund und Boden und Gebäude...