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Der Finanzbeamte als "Steuerberater ohne Befugnis"
Anmerkungen zu einem VwGH-Erkenntnis betreffend Abgabenhinterziehung
Es gibt VwGH-Erkenntnisse, die sind aus Sicht des Steuerpflichtigen nicht nachzuvollziehen, andere sind klassische Lehrstücke des Steuerrechtes, einige aber auch, wie das nachstehende, ein - zugegeben extremes - Sittenbild, was den Steuerpflichtigen und seinen "Berater" betrifft.
VwGH-Erkenntnis 2003/14/0086 vom :
Der Beschwerdeführer ist Psychologe und Psychotherapeut. Er hat sich zum Vorsatz gemacht, möglichst wenig Steuern zu zahlen. Dazu bedient er sich "der Person des für sein Veranlagungsverfahren zuständigen Finanzbeamten, welcher daraus Vorteile gezogen hat". Der Beschwerdeführer wurde vor diesem Hintergrund als Beteiligter des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt schuldig erkannt. Dieser "Steuerberater ohne Berufsbefugnis" erstellt die Steuererklärungen und die Finanzbehörde stellt im Zuge einer Betriebsprüfung fest:
"Privatanteile bei Pkw- und Telefonaufwendungen sind nicht ausgeschieden worden, Einrichtungsgegenstände mit tatsächlichen Anschaffungskosten von öS 58.632,- sind sofort mit einem Betrag von öS 95.449,- abgeschrieben worden, als Betriebsausgaben sind Kosten für private Telefonate, Ratenrückzahlungen, private Literatur, Reparatur Kabel-TV, private CD, Theate...