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EuGH: Vorsteuerabzug
• Mehrwertsteuer: Kein Recht auf nachträglichen Vorsteuerabzug für als Nichtsteuerpflichtiger erworbene Gegenstände
Urteilstenor des EuGH:
Eine Einrichtung des öffentlichen Rechts, die im Rahmen der öffentlichen Gewalt im Sinne von Art. 4 Abs. 5 UAbs 1 der 6. MwSt-RL und infolgedessen als Nichtsteuerpflichtiger Investitionsgüter erwirbt und diese später als Steuerpflichtiger veräußert, hat im Rahmen dieses Verkaufs kein Recht auf Berichtigung nach Art. 20 der 6. MwSt-RL, um die beim Erwerb dieser Güter entrichtete Mehrwertsteuer in Abzug zu bringen.
(, Waterschap Zeeuws Vlaanderen, Vorabentscheidungsersuchen des niederländischen Hoge Raad)
Anmerkung: Das Waterschap Zeeuws Vlaanderen ist eine Einrichtung des öffentlichen Rechts, die mit der wasserwirtschaftlichen Versorgung des ihr unterstehenden Gebietes in den Niederlanden betraut ist, diese Tätigkeit im Rahmen der öffentlichen Gewalt ausübt und folglich nicht mehrwertsteuerpflichtig ist. In dieser Funktion hat sie eine Kläranlage errichtet und in Betrieb genommen. Die anlässlich der Errichtung der Kläranlage entrichtete und nicht abzugsfähige Mehrwertsteuer wollte die Waterschap Zeeuws Vlaanderen anlässli...