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Regierungsvorlage zum Bundesgesetz zur Implementierung der MiFID II
Am wurde die Regierungsvorlage zum Bundesgesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II) veröffentlicht. Die Umsetzung umfasst insbesondere die Neufassung des Bundesgesetzes über die Wertpapier- und allgemeinen Warenbörsen 2018 (BörseG 2018) sowie des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2018 (WAG 2018, siehe ÖBA 2017/5, 295). Neben der Änderung einiger anderer Bundesgesetze novelliert diese Regierungsvorlage auch das Bankwesengesetz (BWG) und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG).
Das BörseG 2018 besteht aus fünf Hauptstücken. Das erste Hauptstück (Marktinfrastruktur) befasst sich hauptsächlich mit der Implementierung der MiFID II und mit den Bestimmungen zur Warenbörse. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) bleibt die zuständige Aufsichtsbehörde für die Märkte für Finanzinstrumente. Im Vergleich zum BörseG 1989 wurden ihre Überwachungsbefugnisse ausgeweitet und gestärkt. Die Bestimmungen in den Hauptstücken zu den Transparenzvorschriften, zum Markmissbrauch sowie zu den Leerverkäufen und Credit Default Swaps wurden zum Großteil aus dem BörseG 1989 übernommen.
Im BWG werden zahlreiche redaktionelle Verweisanpassungen und punktuelle inhaltliche Nachschärfungen vorgenommen:
Es wird eine präzise Home/Host-Syst...