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SWK 3, 20. Jänner 2006, Seite S 75

Vermietung durch einen Mietenpool

Der Vorsteuerabzug kann trotz Umsatzsteuerprotokoll 2004 zustehen

Gerhard Kohler

Bei Immobilienveranlagungen wird von Anlegern immer wieder der Wunsch nach einer Begründung von Wohnungseigentum geäußert. Andererseits will aber keiner das Risiko der Vermietung einer einzelnen Wohnung übernehmen, daher wurde als Lösung der Mietenpool erfunden. Mit jenen Immobilienveranlagungen, die sich nach außen als Miteigentum darstellen, in Wirklichkeit aber dem Anleger eine spätere Zuordnung vorgaukeln, möchte ich mich nicht beschäftigen (zumal es meines Wissens nach noch keine einzige Quasiwohnungseigentumsgemeinschaft gibt, bei der eine Begründung von Wohnungseigentum einvernehmlich erfolgen konnte). Leider gibt es in der praktischen Durchsetzung der gemeinsamen Vermietung von Eigentumswohnungen wieder Probleme, die aus einem Unverständnis des Umsatzsteuerprotokolls stammen. Auch wenn bei Vorträgen, wie zuletzt am SWK-Steuerrechtstag seitens des BMF versichert wurde, dass jedem Unternehmer der Vorsteuerabzug für seine vermieteten Wohnungen zustehen soll, so hat man das Gefühl, dass sich dies nicht bis zu den Finanzämtern durchgesprochen hat.

Werden die einzelnen Wohnungen als Eigentumswohnungen mit Umsatzsteuerausweis verkauft und wird von Anfang an die Vermietung der Eigen...

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