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Zahlungsauftrag: Nichtbeachtung
• Beim Zahlungsauftrag gemäß § 6 GEG handelt es sich um einen Bescheid, der der formellen Rechtskraft fähig ist. Die Nichtbeachtung einer bereits rechtskräftig ergangenen Entscheidung des Kostenbeamten durch einen weiteren Zahlungsauftrag hat der Verfassungsgerichtshof S. R 48in seinem Erkenntnis vom , VfSlg. 10.142, nicht als bloß rechtswidrig, sondern als bereits gesetzlos erachtet. - (§ 6 GEG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
(, 0192)