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SWK 18, 20. Juni 2006, Seite R 46
Anliegerleistung Sbg.
• Für die Beitragspflicht i. S. d. Salzburger Anliegerleistungsgesetzes kommt es nicht darauf an, ob ein zu einem Bauplatz gehöriges Grundstück als solches an den Hauptkanal angeschlossen ist oder nicht. Maßgebend ist vielmehr, ob der Bauplatz als ganzer am Hauptkanal liegt. - (§ 1 Sbg. ALG), (Abweisung)
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