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Der erste LStR-Wartungserlass 2006
GZ BMF - 010203/0194-VI/7/2006
Im Rahmen der "1. laufenden Wartung 2006" werden vor allem die gesetzlichen Änderungen des Abgabenänderungsgesetzes 2005, sonstige gesetzliche Maßnahmen und wesentliche höchstgerichtliche Entscheidungen in die LStR 2002 eingearbeitet.
Die Änderungen sind durch Fettdruck hervorgehoben. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesem Erlass nicht abgeleitet werden.
Die Lohnsteuerrichtlinien 2002 i. d. F. des 1. Wartungserlasses 2006 sind ab generell anzuwenden. Bei Lohnsteuerprüfungen für vergangene Lohnzahlungszeiträume und auf offene Veranlagungsfälle (insbesondere Veranlagung 2005 oder bei Anträgen gem. § 299 BAO) sind die Lohnsteuerrichtlinien 2002 anzuwenden, soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen oder Verordnungen Gültigkeit hatten. Eine geänderte Rechtsansicht stellt keinen Wiederaufnahmegrund gem. § 303 BAO dar.
Der Volltext dieses Wartungserlasses ist auf der Homepage des BMF unter: https://www.bmf.gv.at/Steuern/Findok/_start.htm aufzufinden. Im Folgenden werden die für die Lohnverrechnung unmittelbaren Inhalte aus diesem Erlass komprimiert dargestellt: