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Doppelte Haushaltsführung – zweckentsprechende Unterkunft
; -G/10; ; Rz. 349 der LStR 2002.
Im Erkenntnis vom , 2007/13/0095, hat der VwGH eine Entscheidung des UFS aufgehoben, weil die Kosten einer zweckentsprechenden (Zweit-)Wohnung am Beschäftigungsort nicht durch eine aliquote Kürzung der tatsächlichen Kosten für eine größere Wohnung, sondern nur anhand der konkreten Verhältnisse des Einzelfalles ermittelt werden dürfen (vgl. die Praxis-News vom August 2010, ASoK 2010, 302).
Im fortgesetzten Verfahren hat der VwGH nun die geänderte Vorgangsweise der Behörde, die anhand konkreter Angebote ermittelten durchschnittlichen Mietpreise einer durchschnittlich ausgestatteten Wohnung am Beschäftigungsort im Ausmaß von rund 60 m2 als Werbungskosten zu berücksichtigen, als rechtmäßig erkannt. Der UFS hat betont, dass er prmär auf die durchschnittlichen Wohnungskosten und nicht auf die Wohnungsgröße ankommt. Keinesfalls könne der Judikatur entnommen werden, dass die Kosten einer (Zweit-)Wohnung nur dann abzugsgfähig sind, wenn sie (entsprechend den LStR 2002) höchstens 55 m2 groß ist. U. U. können auch deutlich größere Wohnungen, die mitunter sogar günstiger sind als Kleinstwohnungen in unmitt...