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Gebäude: Opfertheorie
• Der VwGH hält für den Geltungsbereich des EStG 1988 jedenfalls bei der im Beschwerdefall zu beurteilenden Sachverhaltskonstellation (schon länger vom Unternehmer genutzte Gebäude) im Hinblick darauf, dass Altgebäude einerseits und Neugebäude andererseits auch nicht als das nämliche Wirtschaftsgut angesehen werden können, an der Opfertheorie nicht fest. Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören in diesem Fall weder Buchwert noch Kosten der Beseitigung eines anderen Wirtschaftsgutes. - (§ 6 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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