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Diskussion der Legitimität von Anglizismen in Jahres-/ Konzernabschlüssen sowie im Lagebericht
Gewährleistung der Abschlussfunktionen als Interpretationsweg
Auch wenn im Zuge der Globalisierung zunehmend die Verpflichtung der Konzernabschlusserstellung nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen besteht, fordern sowohl das österreichische HGB/UGB als auch das deutsche HGB dennoch das Verfassen des Jahres-/Konzernabschlusses in deutscher Sprache. Allerdings finden sich unzählige Anglizismen in den Berichtsinstrumentarien wie Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Aufstellung der Veränderungen des Eigenkapitals, Geldflussrechnung, Anhang/Notes sowie Lagebericht der jeweiligen Gesellschaften; dies trifft besonders auf IFRS-Abschlüsse zu. In der Praxis wird sowohl von Unternehmen als auch von Abschlussprüfern diskutiert, ob die Verwendung etwa von Postenbezeichnungen in der Bilanz, die dem englischen Originaltext der IFRS entnommen werden, im Blickwinkel der HGB-/UGB-Bestimmungen zulässig ist. Im nachfolgenden Beitrag wird daher die Frage der Legitimität von Anglizismen in Jahres-/Konzernabschlüssen sowie Lageberichten beleuchtet und ein Interpretationsweg aufgezeigt.
1. Rechtliche Grundlagen
Ein bedeutender Beitrag zur Vereinheitlichung der Rechnungslegung und zur Harmonisierung von Finanzinformationen wird zweifellos von der so genannten IAS-...