Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Schenkungssteuerpflicht bei Eintritt in ein Einzelunternehmen
Der UFS zur Übertragung eines Anteiles an einem Einzelunternehmen
Die Übergabe eines Unternehmens in die nächste Generation soll durch verschiedenste Bestimmungen (vgl. § 15a ErbStG 1955, § 5a NeuFöG) begünstigt besteuert werden. Die Anwendung dieser Begünstigungsbestimmungen führt immer wieder zu Problemen, da der Gesetzgeber nur sehr eng umschriebene Tatbestände erfassen wollte. Im vorliegenden Fall wollte sich der Unternehmensgründer nach der Übergabe einen Anteil am Unternehmen zurückbehalten, was fast ins Auge gegangen wäre. Dem UFSwurde ein Fall vorgelegt, bei dem der Vater seinem Sohn 80 % seines Einzelunternehmens geschenkt hat. Gleichzeitig haben die beiden eine Kommanditgesellschaft gegründet, bei der der Vater zu 20 % als Kommanditist und der Sohn zu 80 % als Komplementär beteiligt waren.
Das Finanzamt hat darin zwei getrennt zu beurteilende Vorgänge erblickt. Einerseits sei es zu einer Übertragung eines Teiles des Unternehmens an den Sohn gekommen, welche schenkungssteuerpflichtig sei, jedoch unter den Begünstigungstatbestand des § 15a ErbStG 1955 fallen könnte. Andererseits hätte der Sohn seinen Anteil am Unternehmen in eine Kommanditgesellschaft eingebracht, was innerhalb von fünf Jahren nach dem Erwerb zur Nachversteuerung gemäß § 15a Abs. 5 ErbStG 1955 führen würde.
Der UFS ist der Ansicht...