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Verfahren: Wiederaufnahme
• Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH kommt es bei der Beurteilung, ob neu hervorgekommene Tatsachen und Beweismittel vorliegen, auf den Wissenstand (auf Grund der Abgabenerklärung und ihrer Beilagen) im jeweiligen Veranlagungsjahr an. - (§ 303 Abs. 4 BAO), (Abweisung)
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