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SWK 11, 10. April 2006, Seite R 29
Mietzinsrücklage: Verrechenbarkeit
• Der VwGH vertritt in der Frage der Verrechenbarkeit der Mietzinsrücklage die Meinung, dass durch einen Dachausbau keine bauliche Umgestaltung erfolgt. - (§ 116 Abs. 5 EStG 1988), (Abweisung)
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