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Kommunalsteuer: Bemessung
• Eine Einschränkung auf die in § 67 Abs. 6 EStG 1988 genannten Bezüge - nur insoweit sie steuerbegünstigt sind - enthält § 5 Abs. 2 lit. b KommStG 1993 nicht. Die Einbeziehung eines Teiles der in § 67 Abs. 6 EStG 1988 genannten Bezüge in die Bemessungsgrundlage der Kommunalsteuer entspricht daher nicht dem Gesetz. - (§ 5 Abs. 2 KommStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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