Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
EuGH: Steuer auf Zeichnung von Wertpapieren
• Kapitalansammlungs-RL: Steuer auf die Zeichnung von Wertpapieren und auf die Gewährung von Anteilen an Publikumsfonds unzulässig
Urteilstenor des EuGH:
Das Königreich Belgien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 11 der Kapitalansammlungs-RL verstoßen, dass es
- die in Belgien erfolgte Zeichnung von Wertpapieren, die bei der Gründung einer Gesellschaft oder eines Anlagefonds oder nach einer Kapitalerhöhung oder bei der Auflage einer Anleihe neu ausgegeben werden, der Börsenumsatzsteuer unterwirft und
- die physische Aushändigung von Inhaberpapieren belgischer oder ausländischer Publikumsfonds, die bei der Gründung einer Gesellschaft oder eines Anlagefonds oder nach einer Kapitalerhöhung oder bei der Auflage einer Anleihe neu ausgegeben werden, der Steuer auf die Lieferung von Inhaberpapieren unterwirft.
(, Kommission/Belgien, Vertragsverletzungsverfahren)
Anmerkung: Die Klage der Kommission betraf die Erhebung von Börsenumsatzsteuer für die in Belgien erfolgte Zeichnung von Wertpapieren, die bei der Gründung einer Gesellschaft oder eines Anlagefonds oder nach einer Kapitalerhöhung oder bei der Auflage einer Anleihe neu ausgegeben werden sowie fü...