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SWK 11, 10. April 2006, Seite W 33

Die wesentlichen Bestimmungen des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes

Eine sperrige Bezeichnung, hinter der sich mögliche Strafen nicht nur für "Verbände" im herkömmlichen Sinn verbergen

Michaela Kern

Mit ist das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) in Kraft getreten. Erstmals können in Österreich auch Unternehmen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden: Das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz sieht Sanktionen für juristische Personen und Personenhandelsgesellschaften bei Straftaten von Entscheidungsträgern und Mitarbeitern vor. Das neue Gesetz regelt, unter welchen Voraussetzungen Verbände für Straftaten verantwortlich sind und wie sie bestraft werden, sowie das Verfahren, nach dem die Verantwortlichkeit festgestellt und Sanktionen auferlegt werden.

I. Grundlagen einer Systemänderung

Waren bisher aufgrund der bestehenden Rechtslage lediglich Strafverfahren gegen natürliche Personen möglich, kommt es nunmehr zu einer Systemänderung im österreichischen Strafrecht: Auch juristische Personen - nach der Diktion des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes sogenannte "Verbände" (weiter gefasster Begriff) - können mittels gerichtlichen Strafverfahrens verurteilt werden, wenn im Rahmen der Tätigkeit des Verbandes von Personen, die für den Verband handeln, eine Straftat begangen worden ist.

Die Grundlagen für die Einführung des VbVG finden sich einerseits in zahlreichen Rechtsakten der EU, andererseits in zwischenstaatlichen Übereinkommen außerhalb der EU und sind darüberhinau...

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