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Umsatzsteuerpflicht bei Fischereipacht?
Replik zum Beitrag von Sarnthein
Sarnthein schreibt in SWK-Heft 7/2006, Seite S 307, unter Bezugnahme auf das , dass die Verpachtung von Jagdrechten und Fischereirechten nicht mehr als unter die umsatzsteuerliche Pauschalierung fallend anzusehen ist und daher mit dem Normalsteuersatz zu besteuern ist. In Bezug auf das Fischereirecht wird diese Rechtsmeinung nicht geteilt.
Die Frage, welche Tatbestände überhaupt unter die landwirtschaftliche Pauschalierung fallen, war in den letzten Jahren schon mehrfach Gegenstand der Judikatur.
Grundtenor dieser Urteile ist, dass (auch) die Pauschalregelungen hinsichtlich Art. 25 der 6. MwSt-RL und die dazu in Anhang B angeführten Tätigkeiten restriktiv auszulegen sind und daher nur solche Tätigkeiten unter diese Bestimmung fallen können, die vom Wortlaut auch erfasst sind. Die Verpachtung eines Rechtes ist jedenfalls nicht von den angeführten Bestimmungen erfasst.
Das oben zitierte Urteil betraf allerdings nur die Verpachtung von Eigenjagdbezirken.
Sarnthein dürfte bei seiner Aussage, so wie schon die bestehenden Richtlinien, dem Irrtum unterliegen, dass die Verpachtung von Fischereirechten der Verpachtung des Jagdrechtes gleichzusetzen is...