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EuGH: Erwerb ausländischer Aktien
• Ertragsteuern: Versagung eines Steuerfreibetrags für den Erwerb ausländischer Aktien im Widerspruch zur Kapitalverkehrsfreiheit
Urteilstenor des EuGH:
Art. 56 Abs. 1 EG und 58 Abs. 1 lit. a EG stehen der Rechtsvorschrift eines Mitgliedstaats entgegen, die natürlichen Personen einen Steuerfreibetrag für den Erwerb von Aktien oder Gesellschaftsanteilen versagt, die Bareinlagen in in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Kapitalgesellschaften entsprechen.
(, Weidert und Paulus, Vorabentscheidungsersuchen des luxemburgischen Cour administrative)
Anmerkung: Herr Weidert und Frau Paulus (in Luxemburg gemeinsam als unbeschränkt Steuerpflichtige veranlagt) beantragten für die Zeichnung von neuen Aktien am Kapital einer belgischen Kapitalgesellschaft einen in im luxemburgischen EStG vorgesehen Freibetrag, welcher die Einkommensteuer mindert. Die Steuerbehörde lehnte diesen Antrag mit der Begründung ab, dass nur die Investition in das Kapital einer Gesellschaft, die in Luxemburg ansässig ist, den Anspruch auf den Freibetrag vermittelt.