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Abzug von Vorfälligkeitsentschädigungen
Abzug von Vorfälligkeitsentschädigungen (§ 28 Abs. 2 EStG)
Durch die Verpflichtung zur lastenfreien Veräußerung von Grundstücken mussten vom Verkäufer die am Grundstück lastenden Hypotheken getilgt werden. Die dabei zu zahlenden Entschädigungen an die Bank für die vorzeitige Tilgung stellen im konkreten Fall keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dar, weil sie mit der Veräußerung in Zusammenhang stehen. Sonst wären solche Kosten bei einer laufenden Vermietung und vorzeitigen Fremdmitteltilgung wie Zinsen als Werbungskosten abzugsfähig (BFH , VIII R 34/04 in BB 2006, 248).