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SWK 13, 1. Mai 2006, Seite T 34
1. Tabellarischer Überblick Einkommensteuer / Lohnsteuer / Kapitalertragsteuer
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Bestimmung im EStG 1988 | Inhalt | Wirksamkeit | Gesetz |
Einkunftsarten, Einkünfte, Einkommen | |||
§ 2 Abs. 4 § 124b Z 134 | ab | Strukturanpassungsgesetz 2006 | |
§ 2 Abs. 5 und 6 § 124b Z 134 | • Nach § 8 Abs. 1 UGB ist eine freiwillige Eintragung in das Firmenbuch möglich. Werden bei diesen freiwillig "Eingetragenen" die Grenzen zur Rechnungslegungspflicht nach § 189 UGB nicht überschritten, dann entsteht alleine durch die Eintragung in das Firmenbuch keine Rechnungslegungspflicht nach § 189 UGB. • Es soll daher in Hinkunft im Steuerrecht nicht mehr auf die Protokollierung im Firmenbuch i. Z. m. dem Gewinnermittlungszeitraum, sondern auf die Rechnungslegungspflicht nach § 189 UGB abgestellt werden. Rechnungslegungspflichtig nach § 189 UGB sind: • Kapitalgesellschaften und unternehmerisch tätige Personengesellschaften, bei denen kein beschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, unabhängig von Umsatz und Art der Einkünfte. S. T 35• Einzelunternehmen oder Personengesellschaften, die mehr als 400.000 Euro Umsatzerlöse im Geschäftsjahr e... |