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USt: Umsätze von Vereinen
• Im Zusammenhang mit der Frage der Steuerbefreiung für Umsätze eines Vereins, der Freizeitaktivitäten bestimmter Art anbietet, verweist der VwGH darauf, dass nach ständiger Rechtsprechung des EuGH nach Art. 13 Teil A der Sechsten Mehrwertsteuer-Richtlinie nicht alle dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten befreit werden, sondern nur diejenigen, die einzeln aufgeführt und sehr genau beschrieben sind. - (§ 6 Abs. 1 USt 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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