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Nochmals: Kostentragung bei Abgabenermittlung / -erklärung / -entrichtung durch den Steuerpflichtigen ohne Grenzen?
Kein vorauseilender Gehorsam der Steuerzahler/innen!
Herbert Langegger, Leiter des Rechnungswesens eines Ziviltechnikerbüros und SWK-Leser aus Puch/Hallein, schreibt uns zum Artikel von Dr. Gerald Moser in SWK-Heft 23/24/2006, Seite S 679:
"Zu Punkt 5.1. Die Eigentumsgarantie wird zwar in Art. 1 zum 1. Zusatzprotokoll (ZP) zur MRK erwähnt, anschließend schreibt Moser jedoch, dass ein Eingriff in das Eigentumsrecht aufgrund des Gesetzesvorbehaltes in Art. 5 StGG nur in folgenden Fällen verfassungswidrig sein könnte:
• Das herangezogene Gesetz ist verfassungswidrig.
• Der Eingriff erfolgt gesetzlos.
Das scheint nur ein Teil der Rechtslage zu sein, und zwar der überholte.
Es ist schon richtig, dass in Art. 5 StGG ein Gesetzesvorbehalt normiert ist, der offensichtlich aus der polizeistaatlichen Vergangenheit in die beamten- und funktionärsstaatliche Gegenwart übernommen wurde.
Art. 149 Abs. 1 B-VG erhebt das StGG in den Verfassungsrang.
So weit, so schlecht.
Was Moser nicht berücksichtigt ist, dass der "Schutz des Eigentums" auch in dem von ihm erwähnten Art. 1 des 1. ZP zur EMRK verankert ist, allerdings ohne hier durch einen Gesetzesvorbehalt abgeschwächt zu werden.
In Art. 1 Abs. 2 des 1. ZP zur EMRK wird lediglich festgelegt, dass "die vorstehenden Bestimmungen" es "in keiner Weise" beeinträ...