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Beteiligungsfondsgesellschaft
• Spiegelbildlich zur kontinuierlichen Realisierung der Erträge sind auch die Aufwendungen der Beteiligungsfondsgesellschaft - und zwar unabhängig vom Aktivierungsverbot für unkörperliche Wirtschaftsgüter nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 - kontinuierlich während des Laufes des Wirtschaftsjahres „realisiert". - (§ 4 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)
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