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Baukostenbeiträge
• Da die Ableitung von Abwässern erst durch die Errichtung, Erhaltung bzw. Anpassung an den gesetzlich vorgeschriebenen technischen Stand der Kanalanlage ermöglicht wird, sind die dafür zu entrichtenden Baukostenbeiträge und Anschlussgebühren als unselbständige Nebenleistung anzusehen. - (§ 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1994), (Abweisung)
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