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Erschwerniszulage
• Ob die auf Grund eines Kollektivvertrages ausgezahlten Erschwerniszulagen steuerbefreit sind, ist anhand der Voraussetzungen des § 68 Abs. 5 EStG zu prüfen. Die vom Arbeitnehmer S. R 9zu leistenden Arbeiten müssen überwiegend unter Umständen erfolgen, die im Vergleich zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen eine außerordentliche Erschwernis darstellen. Der Vergleich zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen muss innerhalb der jeweiligen Berufssparte gezogen werden. - (§ 68 Abs. 5 EStG 1988), (Abweisung)
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